
Hermès wegen „unlauterer Geschäftspraktiken“ verklagt Ein kalifornisches Gericht geht davon aus, dass das Kaufverfahren für einen Birkin illegal ist
Ein kalifornisches Gericht hat das französische Modehaus Hermès wegen unlauterer Geschäftspraktiken beim Verkauf von Birkin, einem Kultaccessoire der Marke, verklagt. Tina Cavalleri und Mark Glinoga, die die Beschwerde eingereicht haben, argumentieren, Hermès habe die sogenannte „Marktmacht“ ausgeübt, die sich aus der „einzigartigen Begehrlichkeit, der unglaublichen Nachfrage und dem begrenzten Angebot“ der ikonischen Tragetaschen ergibt, um ihre Preise zu erhöhen. In dem Dokument werfen Cavalleri und Glinoga der Marke vor, ein System geschaffen zu haben, das Kunden dazu zwingt, in andere Hermès-Produkte zu investieren, um die Möglichkeit zu haben, einen Birkin zu kaufen. Die nach der Schauspielerin Jane Birkin benannte Hermès-Tasche wurde 1984 geboren und wurde für die meisten bald zu einem unzugänglichen Statussymbol. Um eines dieser Accessoires zu kaufen, mussten Sie zunächst auf einer berüchtigten Warteliste stehen, die später entfernt wurde, aber der Wert des Zubehörs stieg weiter. Heute ist es als sichere Anlage (oder Anlageobjekt) anerkannt. Aktuelle Studien zeigen, dass die Tasche zwischen 1984 und 2015 eine durchschnittliche Rendite von 14,2% erzielte.
Zu den unbestreitbaren Behauptungen von Tina Cavalleri und Mark Glinoga gehört die Tatsache, dass Verbraucher nicht einfach in eine Hermès-Boutique gehen und einen Birkin kaufen können: Sie müssen als „würdig“ eingestuft werden, auch nur um ihn anzusehen. Dieser Punkt macht das Verfahren gegen Hermès bemerkenswert, da die Kaufhistorie des Kunden eine wichtige Rolle für seine Wahrscheinlichkeit spielt, einen Birkin kaufen zu können. Der Vorwurf wurde nach mehreren Versuchen von Cavalleri und Glinoga erhoben, an die berüchtigte Tasche zu gelangen, als das Ladenpersonal den beiden Kunden erklärte, dass sie mehr für andere Artikel der Maison ausgeben müssten, um möglicherweise eine der Birkin-Taschen zu erhalten. Der Fall verdeutlicht die Rolle der Vertriebsmitarbeiter in der Regelung, was bedeutet, dass sie, da sie eine Verkaufsprovision von 3% erhalten, auch ihnen von diesem Prozess zugute kommen, da sie keine Prozentsätze für den Umsatz von Birkin erhalten. Laut dem Bericht von Cavalleri und Glinoga wäre Hermès schuldig, „freiwillig und vorsätzlich räuberisches, ausschließendes und wettbewerbswidriges Verhalten begangen zu haben, das darauf abzielt, seine Markt- und/oder Monopolmacht unrechtmäßig aufrechtzuerhalten“.












































